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Die Listung von Hilfsmitteln im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen ist an die Erfüllung von produktspezifischen Anforderungen gebunden, die im Hilfsmittelverzeichnis dokumentiert sind. Für Hilfsmittel gegen Dekubitus wurden diese Anforderungen im Dezember 2005 neu herausgegeben. Erforderlich ist nunmehr die Prüfung verschiedener Parameter, z.B. die relative Druckentlastung und das Mikroklima. Zwischenzeitlich wurden über 200 Produkte gemäß der dokumentierten Prüfmethoden getestet; ein großer Teil dieser Produkte ist auch im Hilfsmittelverzeichnis gelistet. Darüber hinaus wird in dieser Neudefinition der „Hilfsmittel gegen Dekubitus“ ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl eines Hilfsmittels für einen Patienten stets individuell unter Berücksichtigung von Grunderkrankung, Wundsituation, Dekubitusrisiko und anderen Faktoren erfolgen muss. Durch diese Definition wird zum einen deutlich, dass der aktuelle Dekubitusgrad eines Patienten als alleiniges Auswahlkriterium für ein Hilfsmittel nicht ausreichend ist. Aufgrund der Individualität jeder spezifischen Krankheitssituation wird zum anderen dargelegt, dass es die „eine Produktlösung“ für alle Patienten nicht geben kann.
In jüngster Vergangenheit werden die Ergebnisse bedauerlicherweise für Fragestellungen missbraucht, die weder dem ursprünglichen Verwendungszweck entsprechen noch der verantwortungsbewussten Versorgung von Patienten zuträglich sind.
Aus diesem Anlass stellen die Deutsche Dekubitus Liga e. V. (ddl) und die in ihr vertretenen interdisziplinären Fachexperten zu diesem Thema fest: Der sinnvolle, hilfreiche und verantwortungsgerechte Einsatz der Prüfergebnisse bei der Versorgung von Patienten muss gegenüber einem unverantwortlichen Einsatz der Ergebnisse abgegrenzt werden. Die ddl sieht sich in ihrer Auffassung insofern durch die beigefügte Mitteilung der EPUAP (European pressure ulcer advisory Panel = Europäische wissenschaftliche Fachgesellschaft, in der Dekubitus-Experten verschiedener europäischer Staaten vertreten sind.) gestützt.
Eine direkte Zuordnung zwischen den mit den Prüfmethoden für die Produktgruppe 11 – Hilfsmittel gegen Dekubitus – des Hilfsmittelverzeichnis charakterisierten Produkteigenschaften und den individuell am Patienten ermittelten Risikofaktoren konnte bisher nicht nachgewiesen werden. Diese Zuordnung wird - wie zurzeit alle getroffenen Zuordnungen - auf Basis nicht validierter Expertenmeinungen und plausiblen Versorgungshypothesen getroffen. Insbesondere muss die Auswahl eines konkreten Produktes für einen Patienten mit Hilfe eines Patientenerhebungsbogens erfolgen, der sowohl die Risikofaktoren als auch die Begleitbedingungen der Versorgung erfasst. Es erscheint dabei durchaus probat und ist ursprünglich gewollt, auf Basis der Prüfergebnisse herstellerseitig Empfehlungen für den Indikationsbereich eines Produktes abzugeben.
Die Prüfergebnisse sind ausdrücklich nicht geeignet für
Konkret eignen sich die Ergebnisse nicht zur Bewertung eines Produktes als „gut“ oder „schlecht“, da sich die Versorgungsqualität nur aus dem Kontext mit dem zu versorgenden Patienten und der Erhebung klinischer Daten ergeben kann. Eine pauschale Bewertung eines Hilfsmittels unabhängig vom Patienten kann zu einer Erhöhung des Dekubitusrisikos bzw. zu einer Verringerung des möglichen therapeutischen Effektes führen und andere Therapieziele gefährden.
Die Deutsche Dekubitus Liga e. V. wendet sich als interdisziplinärer und unabhängiger Zusammenschluss von Experten auf diesem Gebiet ausdrücklich gegen eine missbräuchliche Verwendung von Prüfergebnissen bei der Versorgungsentscheidung oder in der Produktwerbung. Sie weist ausdrücklich darauf hin, dass durch eine missbräuchliche Verwendung der Ergebnisse Patienten geschädigt werden können.
V.i.S.d.P.:
Dr.-Ing. Peter Diesing
1. Vorsitzender Deutsche Dekubitus Liga e. V.
c/o Berlin Cert – Prüf- und Zertifizierstelle für Medizinprodukte GmbH an der Technischen Universität Berlin
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Deutsche Dekubitus Liga e.V. – Druck nehmen - Druck machen – Bewusstsein schaffen
ddl-Pressemitteilung Nr. 02/09 vom 06. Mai 2009
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Das EPUAP-Druckgeschwür-Klassifizierungssystem wurde als ein Leitfaden für Klinikärzte bei der Bewertung von Patienten entwickelt, und als Grundlage für sachkundige, klinische Entscheidungen in Bezug auf die Behandlung. Die Bereitstellung von spezialisierten, druckentlastenden Vorrichtungen könnte ein Faktor bei der Entwicklung eines allumfassenden Programms zur Pflege und klinischen Behandlung von einzelnen Patienten sein.
Das EPUAP-Klassifizierungssystem wurde ausdrücklich nicht als ein Mittel zur Bewertung von einzelnen Produkten, die bei der Behandlung von Druckgeschwüren verwendet werden, entwickelt.
Zurzeit gibt es keinen eindeutigen Beleg dafür, welche Auflagefläche die geeignetste für einen bestimmten Druckgeschwürgrad ist.
Dieser Ansatz ist falsch, irreführend und wird weder von EPUAP unterstützt noch befürwortet.