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Am 25. Februar 2011 wurde die aktualisierte Fassung des Nationalen Expertenstandards Dekubitusprophylaxe in der Pflege vorgestellt (tabellarische Kurzfassung siehe www.dnqp.de). Die wesentlichen Änderungen sind:
Es gibt nur noch 6 Ebenen statt 7. Die Inhalte der früheren Ebenen 4 und 5 finden sich nunmehr in der Ebene 4 wieder.
In der Präambel ist zwar als Zielsetzung weiterhin absolut formuliert: „Jeder dekubitusgefährdete Patient erhält eine Prophylaxe, die die Entstehung eines Dekubitus verhindert.“ Die Begründung mildert diese Zielsetzung jedoch mit dem Satz: „Ausnahmen sind in pflegerisch oder medizinisch notwendigen Prioritätensetzungen oder im Gesundheitszustand der Patienten / Bewohner begründet.“
Damit bezieht sich die Expertengruppe auf die Realität des Pflegealltags, die zeigt, dass eben nicht jeder Dekubitus verhindert werden kann. Somit wird er in Zukunft nicht mehr automatisch als Pflegefehler definiert werden können, wenn sich aus der Dokumentation ergibt, dass aufgrund pflegerisch oder medizinisch notwendiger Prioritätensetzungen bestimmte Prophylaxemaßnahmen, z.B. druckentlastende Lagewechsel, nicht durchgeführt wurden.
In Spalte 2 der 1. Ebene (Prozess) sind nunmehr unter externen Faktoren Sonden und Katheter aufgeführt. Die Einschätzung des Dekubitusrisikos ist zu Beginn des pflegerischen Auftrags und danach in individuell festzulegenden Abständen bzw. bei Eintreten von externen Faktoren, die zur erhöhten und/oder verlängerten Einwirkung von Druck und/oder Scherkräften führen. Spezielle Risikoskalen werden nicht mehr aufgeführt.
Das bedeutet: Dekubitusprophylaxe kann auch zeitlich individuell geplant und durchgeführt werden. Längere Lagerungsintervalle sind, wenn sie in der Dokumentation pflegerisch / medizinisch begründet werden, zulässig. Das müssen auch Gutachter und Prüfer zur Kenntnis nehmen. Im Vordergrund steht das Wohlbefinden des Bewohners / Patienten. Den Mitarbeitern wird eine erhöhte Sensibilität gegenüber den Risiken abverlangt mit der Folge, dass sie entscheiden können und müssen, was wann zu tun ist.
In Spalte 2 der 2. Ebene wird keine spezielle Lagerung (30-Grad-Lagerung) mehr angesprochen sondern nur noch die Mikrobewegungen und scherkräftearmer Transfer.
Insgesamt wird unterschieden zwischen druckentlastenden Maßnahmen (also Lagerungstechniken) und druckverteilenden Hilfsmitteln. Hier ist besonders in Spalte 1 (Struktur) der 3. Ebene die Kompetenz der Pflegeperson angesprochen. Sie muss die Notwendigkeit und Eignung druckverteilender Hilfsmittel beurteilen können. Das heißt, sie muss gezielte Hilfsmittel anfordern und sich gegebenenfalls von einem Lieferanten / Versorger oder in Zukunft auch von einem Hilfsmittelexperten beraten lassen, welches druckverteilende Hilfsmittel geeignet ist. Ziel muss sein, die Eigenbewegung des Betroffenen zu erhalten, zu fördern oder wieder anzuregen.
Alles in allem gesehen ist die Aktualisierung des Expertenstandards Dekubitusprophylaxe in der Pflege eine vertiefte Aufforderung an alle Beteiligten, einrichtigungsspezifisch die Strukturen so zu gestalten, dass eingesetzte druckentlastende und druckverteilende Maßnahmen optimale Ergebnisse bringen.