5.2 Heilmittelversorgung

Kapitel 5 des Leitfadens "Ambulante Versorgung von Patienten mit Dekubitus"

Heilmittel kommen in Betracht, wenn sie notwendig sind, eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Eine Schwächung, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, soll beseitigt und Pflegebedürftigkeit vermieden oder gemindert werden. Heilmittel kommen im Gegensatz zu Hilfsmitteln, Arzneien und Medikamenten zur äußerlichen Anwendung, etwa in Form von Maßnahmen der physikalischen Therapie (z.B. Bäder, Massagen, Krankengymnastik) und Sprach- und Beschäftigungstherapie. Sie werden vom Vertragsarzt verordnet und von speziellen Leistungserbringern (z.B. Physiotherapeut) erbracht.